• Die Gesellschaft für Ingenieurbaukunst wurde 1995 durch Prof. Dr. Peter Marti der ETH Zürich gegründet.

    Die Gesellschaft fördert das Bewusstsein der kulturellen Bedeutung der Tätigkeit der Bauingenieure. Sie fördert das Ansehen des Berufsstands der Ingenieure in der Gesellschaft, insbesondere bei der Jugend.

    Die Aktivitäten der Gesellschaft umfassen Publikationen, Ausstellungen, Exkursionen und themenbezogene Veranstaltungen. Die Einzelmitgliedschaft steht jeder natürlichen Person offen.

    Interessierte Laien sind willkommen. Firmen können Kollektivmitglieder werden.

  • Gesellschaft für Ingenieurbaukunst
    c/o Jauslin Stebler
    Quellenrain 2
    4310 Rheinfelden

  • Lernen Sie unseren Vorstand kennen:

    Massimo Laffranchi

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    Prof. Dr. dipl. Bauingenieur ETH/SIA

    Präsident

    Massimo Laffranchi ist Teilhaber und Geschäftsleiter vom Ingenieurbüro Fürst Laffranchi Bauingenieure GmbH in Aarwangen und war langjähriger Professor für Tragwerke an der Accademia di architettura in Mendrisio. Er wirkte bereits in den frühen Stunden der Gesellschaft mit und war schon an den ersten Ausstellungen und Publikationen der Gesellschaft beteiligt.

    Cristina Zanini Barzaghi

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    Dipl. Bauingenieurin ETH SIA OTIA, Lugano-Carabbia

    Vizepräsidentin

    Cristina Zanini Barzaghi hat eine umfassende Berufserfahrung in Tragwerksplanung. Sie war von 2013 bis 2024 Stadträtin in Lugano (executiv), Departement Hochbau und Immobilien. Seit 2022 ist sie Teilinhaberin des Ingenieursbüro Zanini Gozzi Sagl.

    Conrad Jauslin

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    Dr. dipl. Bauingenieur ETH/SIA

    Quästor

    Conrad Jauslin ist VR-Präsident des Ingenieurunternehmens Jauslin Stebler AG. Er ist als Gutachter/Experte im Bereich Tragwerksplanung tätig.

    Aurelio Muttoni

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    Prof. Dr. dipl. Bauingenieur ETH/SIA

    Beisitzer

    Aurelio Muttoni ist ordentlicher Professor und Direktor des Labors für Betonbau an der Ecole Polytechnique Fédérale de Lausanne.

    Andreas Taras

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    Prof. Dr. dipl. Bauingenieur ETH/SIA

    Beisitzer

    Andreas Taras ist ordentlicher Professor für Stahl- und Verbundbau am Institut für Baustatik und Konstruktion der ETH Zürich.

    Ekaterina Nozhova

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    Dr. dipl. Architektin

    Beisitzerin

    Ekaterina Nozhova hat in Moskau Architektur studiert und ist Bauberaterin der Fachstelle für Denkmalpflege SBB.

    Damien Dreier

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    Dr ingénieur civil diplômé EPF/SIA, Genève

    Membre du comité

    Damien Dreier est le fondateur du bureau d’ingénieurs civils structurame à Genève. Il est également chargé d’enseignement à la Haute école du paysage, d'ingénierie et d'architecture de Genève (HEPIA) et à l’école polytechnique de Lausanne (EPFL).

    Charles-Henri Demory

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    Ing. civ. dipl. EPF

  • Die Geschäftsstelle

    Clementine Hegner-van Rooden

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    Dipl. Bauing. ETH, Fachjournalistin

    Geschäftsleiterin

    Nach mehrjähriger Tätigkeit als Projektleiterin im Ingenieurhochbau war sie von 2006 bis 2013 Redakteurin der Zeitschrift TEC21. Seit 2013 ist sie selbständige freie Fachjournalistin, Korrespondentin bei TEC21.

  • 1. Name, Rechtsform und -sitz

    Unter dem Namen "Gesellschaft für Ingenieurbaukunst" besteht der im November 1995 gegründete Verein im Sinne von Art. 60-78 des ZGB mit Rechtssitz an der ETH-Hönggerberg, 8093 Zürich.

    2. Zweck

    Die Gesellschaft hat zum Zweck:
    das Bewusstsein der kulturellen Bedeutung der Ingenieurbaukunst zu fördern
    Aktivitäten und Publikationen zur Ingenieurbaukunst zu unterstützen
    das Ansehen des Ingenieurberufsstandes in der Gesellschaft, insbesondere bei der Jugend zu fördern

    3. Mitgliedschaft

    Die Einzel- und Paarmitgliedschaft steht jeder natürlichen Person offen.
    Firmen können Kollektivmitglieder werden.
    Beitrittsgesuche sind an den Präsidenten der Gesellschaft zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand an der nächsten Sitzung.
    Austrittserklärungen sind dem Vorstand vor Jahresende einzureichen. Die Nichtbezahlung des Jahresbeitrages (trotz Mahnung) gilt als Austrittserklärung.
    Auf Antrag des Vorstandes können Persönlichkeiten, die sich für die Gesellschaft besonders verdient gemacht haben, von der Generalversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder haben die Rechte von Mitgliedern, sie zahlen jedoch keinen Jahresbeitrag.

    3. Mitgliedschaft

    Die Einzel- und Paarmitgliedschaft steht jeder natürlichen Person offen.
    Firmen können Kollektivmitglieder werden.
    Beitrittsgesuche sind an den Präsidenten der Gesellschaft zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand an der nächsten Sitzung.
    Austrittserklärungen sind dem Vorstand vor Jahresende einzureichen. Die Nichtbezahlung des Jahresbeitrages (trotz Mahnung) gilt als Austrittserklärung.
    Auf Antrag des Vorstandes können Persönlichkeiten, die sich für die Gesellschaft besonders verdient gemacht haben, von der Generalversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder ...

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    4. Organisation

    Die Organe der Gesellschaft sind:
    die Generalversammlung
    der Vorstand
    die Kontrollstelle

    4.1 Die Generalversammlung
    Die Generalversammlung, das oberste Vereinsorgan, wird vom Vorstand jährlich, spätestens drei Wochen vor dem vorgesehenen Datum, einberufen.
    Eine ausserordentliche Generalversammlung wird entweder auf Antrag des Vorstandes einberufen oder wenn dies von einem Viertel der Mitglieder schriftlich gewünscht wird.
    Jedes Mitglied hat an der Generalversammlung eine Stimme.

    Die Geschäfte der Generalversammlung sind:
    Wahl des Vorstandes
    Wahl des Präsidenten
    Wahl der Kontrollstelle
    Festsetzung des Mitgliederbeitrages
    Abnahme der Rechnung und des Budgets
    Statutenänderungen
    Ernennung von Ehrenmitgliedern

    4.2 Der Vorstand
    Der Vorstand besteht aus:
    dem Präsidenten
    dem Vizepräsidenten
    dem Aktuar
    dem Quästor
    und höchstens fünf weiteren Mitgliedern

    Ausser dem von der Generalversammlung gewählten Präsidenten konstituiert sich der Vorstand selbst.

    Dem Vorstand obliegt:
    die Förderung der Anliegen der Gesellschaft
    die Verwaltung der Gesellschaft
    die Aufnahme neuer Mitglieder
    die Vertretung der Gesellschaft und deren Anliegen nach aussen
    die Vorbereitung der Generalversammlung
    das Vorlegen des Jahresberichtes und der Jahresrechnung
    die Durchführung der von der Generalversammlung gefassten Beschlüsse

    Für die Ausführung spezieller Aufträge kann der Vorstand spezielle Kommissionen ernennen. Die Amtsdauer des Vorstandes beträgt zwei Jahre. Die bisherigen Mitglieder sind wiederwählbar. Die Amtsdauer sollte acht Jahre nicht überschreiten.

    4.3 Die Kontrollstelle
    Die Kontrollstelle besteht aus zwei Rechnungsrevisoren und einem Ersatzrevisor. Sie wird durch die Generalversammlung gewählt.
    Die Kontrollstelle prüft die jährliche Rechnung und die dazugehörigen Bücher.
    Die Amtsdauer der Rechnungsrevisoren beträgt zwei Jahre. Die bisherigen Mitglieder sind wiederwählbar. Die Amtsdauer sollte acht Jahre nicht überschreiten.

    4. Organisation

    Die Organe der Gesellschaft sind:
    die Generalversammlung
    der Vorstand
    die Kontrollstelle

    4.1 Die Generalversammlung
    Die Generalversammlung, das oberste Vereinsorgan, wird vom Vorstand jährlich, spätestens drei Wochen vor dem vorgesehenen Datum, einberufen.
    Eine ausserordentliche Generalversammlung wird entweder auf Antrag des Vorstandes einberufen oder wenn dies von einem Viertel der Mitglieder schriftlich gewünscht wird.
    Jedes Mitglied hat an der Generalversammlung eine Stimme.

    Die Geschäfte der Generalversammlung sind:
    Wahl des ...

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    5. Gesellschaftsmittel

    Die Mittel der Gesellschaft setzen sich zusammen aus:
    Mitgliederbeiträgen
    Spenden
    Unterstützungen
    Legaten
    Erträgen aus der Gesellschaftstätigkeit

    Sie dienen zur Deckung der Kosten der Gesellschaftstätigkeit.
    Eine Nachschusspflicht der Mitglieder besteht nicht. Es haftet ausschliesslich das Gesellschaftsvermögen für die Verbindlichkeit aus der Tätigkeit der Gesellschaft.

    6. Auflösung

    Die Auflösung der Gesellschaft oder die Fusion mit einer ähnliche Ziele verfolgenden Institution kann nur durch zwei Drittel aller anwesenden Mitglieder an einer eigens zu diesem Zwecke einberufenen Generalversammlung beschlossen werden.

    Ein bei der Auflösung vorhandenes Vermögen soll einer Institution mit ähnlicher Zielsetzung übertragen werden.

    Die Mitglieder haben keinerlei Anspruch auf das Vereinsvermögen.

    7. Schlussbestimmung

    Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 14. November 1995 in Zürich angenommen.

    Zürich, 14. November 1995
    der Präsident: Prof. Dr. Peter Marti
    der Aktuar: Hans Koller

    (Mutationen: 19. GV 13. Juni 2014)

  • Am 14. November 1995 gründete Prof. Dr. Peter Marti die Gesellschaft für Ingenieurbaukunst und mietete den Hänggiturm in Ennenda GL als Museum für Ingenieurbaukunst. Zu diesem Zeitpunkt waren bereits zwei Ausstellungen über Heinz Isler und Robert Maillart im Hänggiturm gezeigt worden. 

    Zwischen 1995 und 2005 organisierte die Gesellschaft jährlich eine neue Ausstellung zu einem Thema der Ingenieurbaukunst. Diese wurden jeweils nach der Generalversammlung der Gesellschaft im Hänggiturm eröffnet und von Mai bis September der Öffentlichkeit präsentiert. Jede Ausstellung wurde von einem vertieften Ausstellungskatalog begleitet und die Exponate gingen im Herbst auf Wanderschaft innerhalb der Schweiz und ins benachbarte Ausland.

    Die Gesellschaft fand Anklang. Bereits im Jahr 2002 zählte sie 240 Mitglieder, darunter 200 Einzel- und 40 Kollektivmitglieder. 2005 erfolgte ein Richtungswechsel von der Ausstellungstätigkeit hin zu einer regen Publikationstätigkeit, bei der auch extern produzierte Veröffentlichungen unterstützt wurden. Nach der zwölfjährigen Präsidentschaft von Peter Marti wurde der Vorstand im Juni 2007 neu formiert und Marti zum Ehrenpräsidenten ernannt. Unter dem neuen Präsidenten Jürg Conzett wurden die Publikationen um Exkursionen ergänzt.

    Die Gesellschaft wuchs weiter, und ab Oktober 2012 übernahm Clementine Hegner-van Rooden die Betreuung der Website im Mandat für die Gesellschaft. Es entstand Schritt für Schritt eine gehaltvolle Plattform für Artikel über Ingenieurbaukunst.

    Im September 2019 wurde nach zwölfjähriger Präsidentschaft von Jürg Conzett der Vorstand wiederum neu formiert. Ab diesem Zeitpunkt begann eine offizielle Geschäftsführung gemäss einem Beschluss der Generalversammlung. Aktuell hat die Gesellschaft 300 Mitglieder.

    Am 14. November 1995 gründete Prof. Dr. Peter Marti die Gesellschaft für Ingenieurbaukunst und mietete den Hänggiturm in Ennenda GL als Museum für Ingenieurbaukunst. Zu diesem Zeitpunkt waren bereits zwei Ausstellungen über Heinz Isler und Robert Maillart im Hänggiturm gezeigt worden. 

    Zwischen 1995 und 2005 organisierte die Gesellschaft jährlich eine neue Ausstellung zu einem Thema der Ingenieurbaukunst. Diese wurden jeweils nach der Generalversammlung der Gesellschaft im Hänggiturm eröffnet und von Mai bis September der Öffentlichkeit präsentiert. Jede Ausstellung wurde von einem vertieften Ausstellungskatalog begleitet ...

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