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Société pour l’art de l’ingénieur
c/o Jauslin Stebler
Quellenrain 2
4310 Rheinfelden
Comité
Faites connaissance avec notre comité:
Massimo Laffranchi
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Cristina Zanini Barzaghi
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Conrad Jauslin
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Aurelio Muttoni
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Andreas Taras
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Ekaterina Nozhova
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Damien Dreier
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Charles-Henri Demory
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Bureau
Le bureau
Clementine Hegner-van Rooden
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Statuts
1. Name, Rechtsform und -sitz
Unter dem Namen "Gesellschaft für Ingenieurbaukunst" besteht der im November 1995 gegründete Verein im Sinne von Art. 60-78 des ZGB mit Rechtssitz an der ETH-Hönggerberg, 8093 Zürich.
2. Zweck
Die Gesellschaft hat zum Zweck:
das Bewusstsein der kulturellen Bedeutung der Ingenieurbaukunst zu fördern
Aktivitäten und Publikationen zur Ingenieurbaukunst zu unterstützen
das Ansehen des Ingenieurberufsstandes in der Gesellschaft, insbesondere bei der Jugend zu fördern
3. Mitgliedschaft
Die Einzel- und Paarmitgliedschaft steht jeder natürlichen Person offen.
Firmen können Kollektivmitglieder werden.
Beitrittsgesuche sind an den Präsidenten der Gesellschaft zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand an der nächsten Sitzung.
Austrittserklärungen sind dem Vorstand vor Jahresende einzureichen. Die Nichtbezahlung des Jahresbeitrages (trotz Mahnung) gilt als Austrittserklärung.
Auf Antrag des Vorstandes können Persönlichkeiten, die sich für die Gesellschaft besonders verdient gemacht haben, von der Generalversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder haben die Rechte von Mitgliedern, sie zahlen jedoch keinen Jahresbeitrag.
3. Mitgliedschaft
Die Einzel- und Paarmitgliedschaft steht jeder natürlichen Person offen.
Firmen können Kollektivmitglieder werden.
Beitrittsgesuche sind an den Präsidenten der Gesellschaft zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand an der nächsten Sitzung.
Austrittserklärungen sind dem Vorstand vor Jahresende einzureichen. Die Nichtbezahlung des Jahresbeitrages (trotz Mahnung) gilt als Austrittserklärung.
Auf Antrag des Vorstandes können Persönlichkeiten, die sich für die Gesellschaft besonders verdient gemacht haben, von der Generalversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder ...
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4. Organisation
Die Organe der Gesellschaft sind:
die Generalversammlung
der Vorstand
die Kontrollstelle
4.1 Die Generalversammlung
Die Generalversammlung, das oberste Vereinsorgan, wird vom Vorstand jährlich, spätestens drei Wochen vor dem vorgesehenen Datum, einberufen.
Eine ausserordentliche Generalversammlung wird entweder auf Antrag des Vorstandes einberufen oder wenn dies von einem Viertel der Mitglieder schriftlich gewünscht wird.
Jedes Mitglied hat an der Generalversammlung eine Stimme.
Die Geschäfte der Generalversammlung sind:
Wahl des Vorstandes
Wahl des Präsidenten
Wahl der Kontrollstelle
Festsetzung des Mitgliederbeitrages
Abnahme der Rechnung und des Budgets
Statutenänderungen
Ernennung von Ehrenmitgliedern
4.2 Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus:
dem Präsidenten
dem Vizepräsidenten
dem Aktuar
dem Quästor
und höchstens fünf weiteren Mitgliedern
Ausser dem von der Generalversammlung gewählten Präsidenten konstituiert sich der Vorstand selbst.
Dem Vorstand obliegt:
die Förderung der Anliegen der Gesellschaft
die Verwaltung der Gesellschaft
die Aufnahme neuer Mitglieder
die Vertretung der Gesellschaft und deren Anliegen nach aussen
die Vorbereitung der Generalversammlung
das Vorlegen des Jahresberichtes und der Jahresrechnung
die Durchführung der von der Generalversammlung gefassten Beschlüsse
Für die Ausführung spezieller Aufträge kann der Vorstand spezielle Kommissionen ernennen. Die Amtsdauer des Vorstandes beträgt zwei Jahre. Die bisherigen Mitglieder sind wiederwählbar. Die Amtsdauer sollte acht Jahre nicht überschreiten.
4.3 Die Kontrollstelle
Die Kontrollstelle besteht aus zwei Rechnungsrevisoren und einem Ersatzrevisor. Sie wird durch die Generalversammlung gewählt.
Die Kontrollstelle prüft die jährliche Rechnung und die dazugehörigen Bücher.
Die Amtsdauer der Rechnungsrevisoren beträgt zwei Jahre. Die bisherigen Mitglieder sind wiederwählbar. Die Amtsdauer sollte acht Jahre nicht überschreiten.
4. Organisation
Die Organe der Gesellschaft sind:
die Generalversammlung
der Vorstand
die Kontrollstelle
4.1 Die Generalversammlung
Die Generalversammlung, das oberste Vereinsorgan, wird vom Vorstand jährlich, spätestens drei Wochen vor dem vorgesehenen Datum, einberufen.
Eine ausserordentliche Generalversammlung wird entweder auf Antrag des Vorstandes einberufen oder wenn dies von einem Viertel der Mitglieder schriftlich gewünscht wird.
Jedes Mitglied hat an der Generalversammlung eine Stimme.
Die Geschäfte der Generalversammlung sind:
Wahl des ...
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5. Gesellschaftsmittel
Die Mittel der Gesellschaft setzen sich zusammen aus:
Mitgliederbeiträgen
Spenden
Unterstützungen
Legaten
Erträgen aus der Gesellschaftstätigkeit
Sie dienen zur Deckung der Kosten der Gesellschaftstätigkeit.
Eine Nachschusspflicht der Mitglieder besteht nicht. Es haftet ausschliesslich das Gesellschaftsvermögen für die Verbindlichkeit aus der Tätigkeit der Gesellschaft.
6. Auflösung
Die Auflösung der Gesellschaft oder die Fusion mit einer ähnliche Ziele verfolgenden Institution kann nur durch zwei Drittel aller anwesenden Mitglieder an einer eigens zu diesem Zwecke einberufenen Generalversammlung beschlossen werden.
Ein bei der Auflösung vorhandenes Vermögen soll einer Institution mit ähnlicher Zielsetzung übertragen werden.
Die Mitglieder haben keinerlei Anspruch auf das Vereinsvermögen.
7. Schlussbestimmung
Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 14. November 1995 in Zürich angenommen.
Zürich, 14. November 1995
der Präsident: Prof. Dr. Peter Marti
der Aktuar: Hans Koller
(Mutationen: 19. GV 13. Juni 2014)
Rétrospective
Am 14. November 1995 gründete Prof. Dr. Peter Marti die Gesellschaft für Ingenieurbaukunst und mietete den Hänggiturm in Ennenda GL als Museum für Ingenieurbaukunst. Zu diesem Zeitpunkt waren bereits zwei Ausstellungen über Heinz Isler und Robert Maillart im Hänggiturm gezeigt worden.
Zwischen 1995 und 2005 organisierte die Gesellschaft jährlich eine neue Ausstellung zu einem Thema der Ingenieurbaukunst. Diese wurden jeweils nach der Generalversammlung der Gesellschaft im Hänggiturm eröffnet und von Mai bis September der Öffentlichkeit präsentiert. Jede Ausstellung wurde von einem vertieften Ausstellungskatalog begleitet und die Exponate gingen im Herbst auf Wanderschaft innerhalb der Schweiz und ins benachbarte Ausland.
Die Gesellschaft fand Anklang. Bereits im Jahr 2002 zählte sie 240 Mitglieder, darunter 200 Einzel- und 40 Kollektivmitglieder. 2005 erfolgte ein Richtungswechsel von der Ausstellungstätigkeit hin zu einer regen Publikationstätigkeit, bei der auch extern produzierte Veröffentlichungen unterstützt wurden. Nach der zwölfjährigen Präsidentschaft von Peter Marti wurde der Vorstand im Juni 2007 neu formiert und Marti zum Ehrenpräsidenten ernannt. Unter dem neuen Präsidenten Jürg Conzett wurden die Publikationen um Exkursionen ergänzt.
Die Gesellschaft wuchs weiter, und ab Oktober 2012 übernahm Clementine Hegner-van Rooden die Betreuung der Website im Mandat für die Gesellschaft. Es entstand Schritt für Schritt eine gehaltvolle Plattform für Artikel über Ingenieurbaukunst.
Im September 2019 wurde nach zwölfjähriger Präsidentschaft von Jürg Conzett der Vorstand wiederum neu formiert. Ab diesem Zeitpunkt begann eine offizielle Geschäftsführung gemäss einem Beschluss der Generalversammlung. Aktuell hat die Gesellschaft 300 Mitglieder.
Am 14. November 1995 gründete Prof. Dr. Peter Marti die Gesellschaft für Ingenieurbaukunst und mietete den Hänggiturm in Ennenda GL als Museum für Ingenieurbaukunst. Zu diesem Zeitpunkt waren bereits zwei Ausstellungen über Heinz Isler und Robert Maillart im Hänggiturm gezeigt worden.
Zwischen 1995 und 2005 organisierte die Gesellschaft jährlich eine neue Ausstellung zu einem Thema der Ingenieurbaukunst. Diese wurden jeweils nach der Generalversammlung der Gesellschaft im Hänggiturm eröffnet und von Mai bis September der Öffentlichkeit präsentiert. Jede Ausstellung wurde von einem vertieften Ausstellungskatalog begleitet ...